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Allgemeine Liefer- und
Geschäftsbedingungen
für fotografische
Leistungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden
allgemeinen Liefer- und
Geschäftsbedingungen
(im folgenden AGB
genannt) gelten
für alle von fsp -
felix steck
photographer ( im
folgendem Fotograf
genannt)
durchgeführten
Aufträge,
Angebote, Lieferungen
und Leistungen. 2. Sie
gelten als vereinbart
mit Entgegennahme der
Lieferung oder Leistung
bzw. des Angebots des
Fotografen durch den
Kunden, spätestens
jedoch mit der Annahme
des Bildmaterials zur
Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den
AGB widersprechen will,
ist dieses schriftlich
binnen drei Werktagen
zu erklären.
Abweichenden
Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit
widersprochen.
Abweichende
Geschäftsbedingungen
des Kunden erlangen
keine Gültigkeit,
es sei denn, dass der
Fotograf diese
schriftlich
anerkennt.
4. Die AGB gelten im
Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung
auch ohne
ausdrückliche
Einbeziehung auch
für alle
zukünftigen
Aufträge,
Angebote, Lieferungen
und Leistungen des
Fotografen.
II. Überlassenes
Bildmaterial
1. Die AGB gelten
für jegliches dem
Kunden
überlassenes
Bildmaterial, gleich in
welcher Schaffensstufe
oder in welcher
technischen Form sie
vorliegen. Sie gelten
insbesondere auch
für elektronisches
oder digital
übermitteltes
Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt
an, dass es sich bei
dem vom Fotografen
gelieferten
Bildmaterial um
urheberrechtlich
geschützte
Lichtbildwerke i.S.v.
§ 2 Abs.1 Ziff.5
Urheberrechtsgesetz
handelt.
3. Vom Kunden in
Auftrag gegebene
Gestaltungsvorschläge
oder Konzeptionen sind
eigenständige
Leistungen, die zu
vergüten sind.
4. Das überlassene
Bildmaterial bleibt
Eigentum des
Fotografen, und zwar
auch in dem Fall, dass
Schadensersatz
hierfür geleistet
wird.
5. Der Kunde hat das
Bildmaterial
sorgfältig und
pfleglich zu behandeln
und darf es an Dritte
nur zu
geschäftsinternen
Zwecken der Sichtung,
Auswahl und technischen
Verarbeitung
weitergeben.
6. Reklamationen, die
den Inhalt der
gelieferten Sendung
oder Inhalt,
Qualität oder
Zustand des
Bildmaterials
betreffen, sind
innerhalb von 48
Stunden nach Empfang
mitzuteilen.
Anderenfalls gilt das
Bildmaterial als
ordnungsgemäß,
vertragsgemäß
und wie verzeichnet
zugegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt
grundsätzlich nur
ein einfaches
Nutzungsrecht zur
einmaligen
Verwendung.
2.
Ausschließliche
Nutzungsrechte,
medienbezogene oder
räumliche
Exklusivrechte oder
Sperrfristen
müssen gesondert
vereinbart werden.
3. Mit der Lieferung
wird lediglich das
Nutzungsrecht
übertragen
für die einmalige
Nutzung des
Bildmaterials zu dem
vom Kunden angegebenen
Zweck und in der
Publikation und in dem
Medium oder
Datenträger,
welche/-s/-n der Kunde
angegeben hat oder
welche/-s/-r sich aus
den Umständen der
Auftragserteilung
ergibt. Im Zweifelsfall
ist maßgeblich
das Objekt (Zeitung,
Zeitschrift usw.),
für das das
Bildmaterial
ausweislich des
Lieferscheins oder der
Versandadresse zur
Verfügung gestellt
worden ist.
4. Jede über
Ziffer 3. hinausgehende
Nutzung, Verwertung,
Vervielfältigung,
Verbreitung oder
Veröffentlichung
ist honorarpflichtig
und bedarf der
vorherigen
ausdrücklichen
Zustimmung des
Fotografen. Das gilt
insbesondere
für:
* eine Zweitverwertung
oder
Zweitveröffentlichung,
insbesondere in
Sammelbänden,
produktbegleitenden
Prospekten, bei
Werbemaßnahmen
oder bei sonstigen
Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung,
Änderung oder
Umgestaltung des
Bildmaterials,
* die Digitalisierung,
Speicherung oder
Duplizierung des
Bildmaterials auf
Datenträgern aller
Art (z.B. magnetische,
optische,
magnetooptische oder
elektronische
Trägermedien wie
CD-ROM, CDi, Disketten,
Festplatten,
Arbeitsspeicher,
Mikrofilm etc.), soweit
dieses nicht nur der
technischen
Verarbeitung des
Bildmaterials gem.
Ziff.III 3. AGB
dient,
* jegliche
Vervielfältigung
oder Nutzung der
Bilddaten auf CD-ROM,
CDi, Disketten oder
ähnlichen
Datenträgern,
* jegliche Aufnahme
oder Wiedergabe der
Bilddaten im Internet
oder in Online-
Datenbanken oder in
anderen elektronischen
Archiven (auch soweit
es sich um interne
elektronische Archive
des Kunden
handelt),
* die Weitergabe des
digitalisierten
Bildmaterials im Wege
der
Datenfernübertragung
oder auf
Datenträgern, die
zur öffentlichen
Wiedergabe auf
Bildschirmen oder zur
Herstellung von
Hardcopies geeignet
sind.
5. Veränderungen
des Bildmaterials durch
Foto-Composing, Montage
oder durch
elektronische
Hilfsmittel zur
Erstellung eines neuen
urheberrechtlich
geschützten Werkes
sind nur nach
vorheriger
schriftlicher
Zustimmung des
Fotografen gestattet.
Auch darf das
Bildmaterial nicht
abgezeichnet,
nachgestellt
fotografiert oder
anderweitig als Motiv
benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht
berechtigt, die ihm
eingeräumten
Nutzungsrechte ganz
oder teilweise auf
Dritte, auch nicht auf
andere Konzern- oder
Tochterunternehmen, zu
übertragen.
7. Jegliche Nutzung,
Wiedergabe oder
Weitergabe des
Bildmaterials ist nur
gestattet unter der
Voraussetzung der
Anbringung des vom
Fotografen vorgegebenen
Urhebervermerks in
zweifelsfreier
Zuordnung zum
jeweiligen Bild.
IV. Haftung
Der Fotograf
übernimmt keine
Haftung für die
Verletzung von Rechten
abgebildeter Personen
oder Objekte, es sei
denn, es wird ein
entsprechend
unterzeichnetes
Release-Formular
beigefügt. Der
Erwerb von
Nutzungsrechten
über das
fotografische
Urheberrecht hinaus
sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigungen
bei Sammlungen, Museen
etc. obliegt dem
Kunden. Der Kunde
trägt die
Verantwortung für
die Betextung sowie die
sich aus der konkreten
Veröffentlichung
ergebenden
Sinnzusammenhänge.
V. Honorare
1. Es gilt das
vereinbarte Honorar.
Ist kein Honorar
vereinbart worden,
bestimmt es sich nach
der jeweils aktuellen
Bildhonorarübersicht
der
Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM).
Das Honorar versteht
sich zuzüglich der
jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur
für die einmalige
Nutzung des
Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck
gemäß
Ziff.III 3. oder 2.
AGB. Soll das Honorar
auch für eine
weitergehende Nutzung
bestimmt sein, ist
dieses schriftlich zu
vereinbaren.
3. Durch den Auftrag
anfallende Kosten und
Auslagen (z.B.
Material- und
Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten
für erforderliche
Requisiten,
Reisekosten,
erforderliche Spesen
etc.) sind nicht im
Honorar enthalten und
gehen zu Lasten des
Kunden.
4. Das Honorar
gemäß V. 1.
AGB ist auch dann in
voller Höhe zu
zahlen, wenn das in
Auftrag gegebene und
gelieferte Bildmaterial
nicht
veröffentlicht
wird. Bei Verwendung
der Aufnahmen als
Arbeitsvorlage für
Layout- und
Präsentationszwecke
fällt
vorbehaltlich einer
abweichenden
Vereinbarung ein
Honorar von mindestens
¤ 75,00 pro
Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung
oder die Ausübung
des
Zurückbehaltungsrechts
ist nur gegenüber
unbestrittenen oder
rechtskräftig
festgestellten
Forderungen des Kunden
zulässig.
Zulässig ist
außerdem die
Aufrechnung mit
bestrittenen aber
entscheidungsreifen
Gegenforderungen.
VI. Rückgabe des
Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist
in der gelieferten Form
unverzüglich nach
der
Veröffentlichung
oder der vereinbarten
Nutzung,
spätestens jedoch
3 Monate nach dem
Lieferdatum,
unaufgefordert
zurückzusenden;
beizufügen sind
zwei Belegexemplare.
Eine Verlängerung
der 3-Monatsfrist
bedarf der
schriftlichen
Genehmigung des
Fotografen.
2. Überlässt
der Fotograf auf
Anforderung des Kunden
oder mit dessen
Einverständnis
Bildmaterial lediglich
zum Zwecke der
Prüfung, ob eine
Nutzung oder
Veröffentlichung
in Betracht kommt, hat
der Kunde das
Bildmaterial
spätestens
innerhalb eines Monats
nach Erhalt
zurückzugeben,
sofern auf dem
Lieferschein keine
andere Frist vermerkt
ist. Eine
Verlängerung
dieser Frist ist nur
wirksam, wenn sie vom
Fotografen schriftlich
bestätigt worden
ist.
3. Die Rücksendung
des Bildmaterials
erfolgt durch den
Kunden auf dessen
Kosten in
branchenüblicher
Verpackung. Der Kunde
trägt das Risiko
des Verlusts oder der
Beschädigung
während des
Transports bis zum
Eingang beim
Fotografen.
VII. Vertragsstrafe,
Blockierung,
Schadensersatz
1. Bei jeglicher
unberechtigten (ohne
Zustimmung des
Fotografen erfolgten)
Nutzung, Verwendung,
Wiedergabe oder
Weitergabe des
Bildmaterials ist
für jeden
Einzelfall eine
Vertragsstrafe in
Höhe des
fünffachen
Nutzungshonorars zu
zahlen, vorbehaltlich
weitergehender
Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem,
unvollständigem,
falsch platziertem oder
nicht
zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein
Aufschlag in Höhe
von 100 % des
Nutzungshonorars zu
zahlen.
3. Bei nicht
rechtzeitiger
Rückgabe des
Bildmaterials
(Blockierung) ist
für die Zeit nach
Ablauf der in
Ziff.VI.1.oder 2.
gesetzten Fristen eine
Vertragsstrafe zu
zahlen in Höhe
von
* 0,25 pro Tag und Bild
für s/w- oder
Color-Abzüge oder
Dia-Duplikate
* 1,00 pro Tag und Bild
für Dias, Negative
oder andere
Unikate.
4. Für
beschädigtes,
zerstörtes oder
abhanden gekommenes
Bildmaterial ist
Schadensersatz zu
leisten, ohne dass der
Fotograf die Höhe
des Schadens
nachzuweisen hat in
Höhe von
* 40,00 pro s/w- oder
Colorabzug oder
KB-Dia-Duplikat
* 125,00 pro Mittel-
oder
Großformat-Dia-Duplikat
* 250,00 pro
Dia-Original, Negativ
oder anderem Unikat
* 500,00 pro nicht
wiederholbarem Dia,
Negativ oder anderem
Unikat.
Bei Beschädigungen
sind die Sätze
entsprechend dem Grad
der Beschädigung
und dem Umfang der
weiteren
Nutzungsmöglichkeit
herabzusetzen. Beiden
Vertragsparteien bleibt
der Nachweis
vorbehalten, dass ein
höherer bzw.
geringerer oder gar
kein Schaden
eingetreten ist.
5. Bei fehlendem
Belegexemplar oder bei
Abrechnung ohne
Belegexemplar oder bei
Abrechnung ohne Angabe,
welches Bild an welcher
Stelle in welcher
Publikation verwendet
worden ist, ist eine
Vertragsstrafe in
Höhe von 50% des
Nutzungshonorars zu
zahlen.
6. Durch die in Ziffer
VII. vorgesehenen
Zahlungen werden
keinerlei
Nutzungsrechte
begründet.
VIII.
1. Es gilt das Recht
der Bundesrepublik
Deutschland als
vereinbart, und zwar
auch bei Lieferungen
ins Ausland.
2. Nebenabreden zum
Vertrag oder zu diesen
AGB bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Die etwaige
Nichtigkeit bzw.
Unwirksamkeit einer
oder mehrerer
Bestimmungen dieser AGB
berührt nicht die
Wirksamkeit der
übrigen
Bestimmungen. Die
Parteien verpflichten
sich, die
ungültige
Bestimmung durch eine
sinnentsprechende
wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die der
angestrebten Regelung
wirtschaftlich und
juristisch am
nächsten
kommt.
4. Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist,
wenn der Kunde
Vollkaufmann ist, der
Wohnsitz des
Fotografen.
Allgemeine Liefer- und
Geschäftsbedingungen
für die Erstellung
des Software-Produkts
"Begehungen"
Präambel:
fsp - felix steck
photographer verbreitet
und vermarktet
internetbezogene
Produkte und erbringt
in Zusammenarbeit mit
begehungen.de GmbH
Dienstleistungen im
Internet- und
Multimediabereich.
begehungen.de GmbH
(nachfolgend
begehubgen.de gennannt)
hat das
Software-Produkt
"Begehungen" für
visuelle
Präsentationslösungen
im Internet entwickelt.
Der Auftraggeber hat
das Software-Produkt
"Begehungen" getestet
und möchte es im
Rahmen seines
Geschäftsbetriebes
für eigene Zwecke
einsetzen. Dies
vorausgesetzt kommt es
zu einem Vertrag
zwischen dem Anwender
und fsp - felix steck
photographer auf der
Grundlage der folgenden
Geschäftsbedingungen:
§ 1
Vertragsgegenstand
1. Gegenstand des
Vertrages ist die
fotografische
Erstellung von 360°
Panoramen, oder
statischen Fotografien,
die sich zu einem
virtuellen Rundgang
durch Links verbinden
lassen und in einem
speziellen Player
wiedergegeben werden
(nachfolgend
zusammenfassend als
"Begehung" bezeichnet)
und die Regelung des
Nutzungsrechtes an der
Begehung.
2. Der Kunde beauftragt
fsp - felix steck
photographer mit der
Erstellung von 360°
Panoramen auf der Basis
digitaler Fotografien.
Die Bilddateien werden
nach den Wünschen
und Vorstellungen des
Auftraggebers auf der
Grundlage eines
schriftlichen Auftrages
hergestellt. Aus dem
Auftrag zur Erstellung
der Begehung leitet
sich nicht das
Nutzungsrecht des
Auftraggebers an der
Begehung ab.
3. Die Begehung wird
nach Rücksprache
auf einem Server des
Kunden oder dem Server
des Konzerns in dem der
Kunde organisiert ist
gehostet. Für die
Dauer der
Vertragslaufzeit wird
nach Vereinbarung dem
Kunden oder dem
Konzern, in dem der
Kunde organisiert ist,
ein Link zur Einbindung
in seine
Webpräsenz zur
Verfügung
gestellt. Der Kunde
kann, unabhängig
von der
Vertragslaufzeit,
weitere Leistungen, wie
z.B. Replikationen der
Begehung auf mobilen
Datenträgern, in
Anspruch nehmen.
§ 2 Zustandekommen
des Vertrages
Der Vertrag kommt
zustande, sobald fsp -
felix steck
photographer das durch
den Kunden
unterschriebene
Auftragsformular
vorliegt oder durch den
Kunden in
unzweifelhafter Weise
mündlich
beauftragt worden
ist.
§ 3
Nutzungsrechte
1. fsp - felix steck
photographer ist,
sofern nicht anders
vereinbart, Inhaber
sämtlicher
Nutzungsrechte an der
Begehung und der
Software, die
begehungen.de
entwickelt hat.
Außerdem besitzt
fsp - felix steck
photographer
sämtliche Rechte
an den Bilddateien, die
zur Erstellung der
Begehung verwendet
werden. fsp - felix
steck photographer
überträgt dem
Kunden ein einfaches,
nicht
ausschließliches
und auf die
Vertragslaufzeit
beschränktes
Nutzungsrecht an der
erstellten
Begehung.
2. Die Vertragslaufzeit
beträgt, sofern
nicht anders geregelt,
zwölf Monate.
3. Der Kunde darf die
Begehung
ausschließlich
a) im Rahmen seines
eigenen
Geschäftsbetriebes,
b) auf Websites durch
Einbindung eines auf
die Begehung
verweisenden Links
und
c) auf durch fsp -
felix steck
photographer erstellten
Replikationen auf
Datenträgern
verwenden.
§ 4 Inhalte und
Pflichten
1. Der Kunde ist
verpflichtet,
Schutzrechtsvermerke
wie Copyright-Vermerke
und andere
Rechtsvorbehalte
unverändert
beizubehalten.
2. Der Kunde ist
verpflichtet, in seiner
Begehung wiedergegebene
Inhalte als eigene
Inhalte unter Angabe
seines
vollständigen
Namens zu kennzeichnen.
Er ist verpflichtet,
fsp - felix steck
photographer einen
Rechtsträger- und
Rechtsformwechsel
innerhalb von 14 Tagen
mitzuteilen.
3. Die Erstellung der
in der Begehung
verwendeten Bilddaten
werden vom Kunden
beauftragt. Vor der
Freischaltung im
Internet hat der Kunde
die Begehung auf
offensichtliche
Mängel und
eventuelle
Rechtsverstöße
zu prüfen (siehe
§ 13
Untersuchungs- und
Rügepflicht). Zu
diesem Zweck wird die
Begehung dem Kunden vor
der
Veröffentlichung
zur Prüfung
vorgelegt. Der Kunde
ist daher für die
Inhalte der verwendeten
und freigeschalteten
Bilddaten selbst
verantwortlich. fsp -
felix steck
photographer verwendet
darüber hinaus
für die Erstellung
der Begehung
ausschließlich
Daten, die vom Kunden
zur Verfügung
gestellt werden (Texte,
Logo, Grundrisse
usw.).
4. Der Kunde darf durch
die Begehung und
insbesondere mit den
dabei verwendeten Daten
nicht gegen gesetzliche
Verbote, die guten
Sitten und Rechte
Dritter (Marken-,
Namens-, Urheber-,
Datenschutzrechte usw.)
verstoßen. Der
Kunde hat eine etwaige
Verletzung der Rechte
Dritter und die Folgen
eventueller
Rechtsverstöße
alleine zu
vertreten.
5. fsp - felix steck
photographer ist nicht
verpflichtet, die
Begehung auf eventuelle
Rechtsverstöße
zu prüfen. Der
Kunde stellt fsp -
felix steck
photographer von allen
Ansprüchen frei,
die auf einer
Verletzung der unter
§4 Absätze
1,2 und 4 genannten
Punkte beruhen. Nach
dem Erkennen von
Rechtsverstößen
oder von Inhalten,
welche gemäß
§4 Absätze 1,
2 und 4 unzulässig
sind, ist fsp - felix
steck photographer
berechtigt, den Vertrag
zu kündigen. fsp -
felix steck
photographer wird den
Kunden
unverzüglich von
einer solchen
Maßnahme
unterrichten.
§ 5 Preise und
Zahlung
1. Die Entgelte
für die Erstellung
der Begehung werden
vertraglich festgelegt.
Die Erstellungskosten
werden mit der
Lieferung des Links auf
die mangelfreie
Begehung
fällig.
2. Die Entgelte
für sonstige
Leistungen von fsp -
felix steck
photographer, wie z. B.
die Erstellung mobiler
Datenträger,
werden vertraglich
festgelegt und mit
Übergabe oder
Erbringung der Leistung
fällig.
3. fsp - felix steck
photographer zieht die
vom Kunden zu zahlenden
Entgelte
grundsätzlich im
Lastschriftverfahren
ein. Individuell
vertraglich fixierte
Abweichungen und
Vereinbarungen mit dem
Kunden haben
Vorrang.
§ 6
Nutzungsvorbehalt
1. fsp - felix steck
photographer
behält sich die
Nutzung an der dem
Kunden per Link
gelieferten Begehung
bis zur
vollständigen
Bezahlung
sämtlicher zum
Zeitpunkt der Lieferung
bestehender oder
später
entstehender
Forderungen aus diesem
Vertragsverhältnis
vor; bei Bezahlung
durch Scheck oder
Wechsel bis zu deren
Einlösung.
2. Bei Geltendmachung
des Nutzungsvorbehalts
durch fsp - felix steck
photographer erlischt
das Recht des Kunden
zur Nutzung der
Begehung.
Sämtliche vom
Kunden auf seinen
Webseiten eingestellte
Links müssen
gelöscht
werden.
§ 7
Vervielfältigungsrechte
und Zugriffsschutz
Der Kunde ist nicht
berechtigt, die
Begehung vom Server
downzuloaden, zu
Kopieren oder in sonst
irgendeiner Weise zu
decodieren oder
unabhängig vom
Server von fsp - felix
steck photographer
lauffähig zu
machen. Sämtliche
Rechte zur
Vervielfältigung,
insbesondere auf
mobilen
Datenträgern sind
fsp - felix steck
photographer
vorbehalten.
§ 8 Installation
und Einweisung
Einweisung,
Installation der Links
oder sonstige
Hilfestellung bei dem
Betrieb der Begehung
ist nicht
geschuldet.
§ 9
Quellcode-Übergabe
und
Weiterverwertung
1. fsp - felix steck
photographer ist zur
Überlassung des
der Software zugrunde
liegenden Quellcodes
einschließlich
der dazugehörigen
Entwicklungsdokumentation
nicht verpflichtet.
2. Eine
Weiterentwicklung und /
oder
Weiterveräußerung
der Begehung an Dritte
ist dem Anwender nicht
gestattet.
§ 10
Dekompilierungen und
Programmänderungen
1. Der Kunde ist nicht
berechtigt, den
Objektcode der Software
downzuloaden und zu
modifizieren, zu
dekompilieren, zu
disassembeln,
zurückzuentwickeln
(Re-Engineering),
anderweitig zu
bearbeiten oder zu
ändern
2. Der Kunde darf weder
die Begehung noch den
Link bezogen auf die
einzelnen Bestandteile
bzw. Module getrennt
kopieren, nutzen, zur
Nutzung gegenüber
Dritten freigeben oder
eine solche Nutzung
durch Dritte
zulassen.
3. Copyrightvermerke
oder sonstige der
Identifikation der
Software dienende
Merkmale dürfen
auf keinen Fall
entfernt oder
verändert
werden.
§ 11
Hinweispflichten des
Kunden
gegenüber
1. Der Kunde hat,
soweit möglich und
zumutbar, darauf
hinzuwirken, dass die
Nutzer seiner Website,
denen er die Begehung
zeitlich befristet zur
Nutzung zur
Verfügung stellt,
Urheberrechte und
verwandte Schutzrechte
von fsp - felix steck
photographer und
Dritter nicht zu
verletzen. Soweit der
Kunde Kenntnis von
einer
Schutzrechtsverletzung
erlangt, hat er
unverzüglich fsp -
felix steck
photographer
darüber zu
informieren.
§ 12
Gewährleistung
1. Mängel der
Begehung werden von fsp
- felix steck
photographer innerhalb
der Vertragslaufzeit
nach entsprechender
Mitteilung durch den
Kunden behoben.
2. Dem Kunden ist
bekannt, dass
Softwareprogramme nicht
vollständig
fehlerfrei erstellt
werden können. fsp
- felix steck
photographer leistet
demgemäss keine
Gewähr dafür,
dass die Begehung die
Erwartungen des Kunden,
insbesondere im
Hinblick auf
Funktionalität und
Programm-Merkmale
vollständig
erfüllt, die
Begehung stets fehler-
und unterbrechungsfrei
läuft sowie
sämtliche
Programmfehler behebbar
sind oder behoben
werden.
3. Die Begehung ist von
fsp - felix steck
photographer auf das
Vorhandensein von
Software-Viren zum
Zeitpunkt der
Einstellung
geprüft. Eine
weitergehende Haftung
von fsp - felix steck
photographer für
Schäden, die durch
Viren bei dem Kunden
oder seinen Nutzern
infolge Einsatzes der
Begehung entstehen, ist
ausgeschlossen.
4. Technische Daten,
Verkaufsunterlagen,
Werbeaussagen und
Qualitätsbeschreibungen
von fsp - felix steck
photographer stellen
keine zugesicherten
Eigenschaften dar.
§ 13
Untersuchungs- und
Rügepflicht
1. Der Kunde ist,
unabhängig von
etwaigen
Testläufen,
verpflichtet, die per
Link gelieferte
Begehung auf
offensichtliche
Mängel und die
eventuelle Verletzung
der Rechte Dritter zu
untersuchen, bevor der
Kunde die Begehung per
Link auf seiner Website
oder in sonstiger Form
dem öffentlichen
Verkehr zugänglich
macht. Offensichtliche
Mängel sind
gegenüber fsp -
felix steck
photographer innerhalb
zwei Wochen nach
Lieferung des Links auf
die Begehung
schriftlich zu
rügen. Eventuelle
Rechtsverstöße
gem. §4 Abs. 4
müssen fsp - felix
steck photographer
unverzüglich
mitgeteilt werden.
2. Mängel, die
nicht offensichtlich
sind, müssen
gegenüber fsp -
felix steck
photographer nach der
Entdeckung durch den
Kunden
unverzüglich
gerügt werden.
Diese Meldung ist mit
einer konkreten
schriftlichen
Mängelbeschreibung
zu verbinden.
3. Bei Verletzung der
Untersuchungs- und
Rügepflicht gilt
die Begehung in
Ansehung des
betreffenden Mangels
als genehmigt und
abgenommen. Der Kunde
hat die Folgen
eventueller
Rechtsverstöße
dann alleine zu
vertreten.
§ 14 Hosting
fsp - felix steck
photographer
gewährleistet bei
einem etwaig
vereinbarten
Hostingvertrag mit dem
Kunden eine
Erreichbarkeit seiner
Server zu 99% im
Jahresmittel, hiervon
ausgenommen sind
Zeiten, in denen der
Server aufgrund von
technischen oder
sonstigen Problemen,
die nicht im
Einflussbereich von fsp
- felix steck
photographer liegen
(höhere Gewalt,
Verschulden Dritter
etc.) nicht zu
erreichen ist. fsp -
felix steck
photographer kann den
Zugang zu den
Leistungen
beschränken,
sofern die Sicherheit
des Netzbetriebes, die
Aufrechterhaltung der
Netzintegrität,
insbesondere die
Vermeidung
schwerwiegender
Störungen des
Netzes, der Software
oder gespeicherter
Daten dies
erfordern.
§ 15 Haftung
1. fsp - felix steck
photographer haftet nur
bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Im
Falle der Haftung
für das Fehlen
zugesicherter
Eigenschaften oder
für eine
Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, die
unverzichtbar sind, um
das Vertragsziel zu
erreichen, haftet fsp -
felix steck
photographer auch bei
leichter
Fahrlässigkeit.
Bei Verzug haftet fsp -
felix steck
photographer nur sofern
der Verzug auf
Umständen beruht,
die fsp - felix steck
photographer infolge
Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit zu
vertreten hat.
2. Haftet fsp - felix
steck photographer, so
ist die Haftung auf den
für fsp - felix
steck photographer
voraussehbaren Schaden
begrenzt. Die Haftung
für
Folgeschäden oder
mittelbare Schäden
sowie für
entgangenen Gewinn ist
ausgeschlossen.
§ 16 Sonstige
Regelungen
1. Auf den Vertrag
findet
ausschließlich
das Recht der
Bundesrepublik
Deutschland
Anwendung.
2.
Ausschließlicher
Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus
oder im Zusammenhang
mit dem Vertrag ist
Traunstein (Obb.),
sofern der Anwender
Vollkaufmann ist.
3. Änderungen,
Ergänzungen,
Nebenabreden und
Mitteilungen nach
Vertragsabschluß
bedürfen der
Schriftform. Emails,
Computerfaxe oder
ähnliche
Dokumente, die nicht
mit einer
eigenhändigen
Unterschrift versehen
sind, genügen dem
Schriftformerfordernis
nicht. Die
Auftragsannahme durch
fsp - felix steck
photographer kann aber
durch den Versand einer
Email erfolgen.
Mündliche
Nebenabreden werden
nicht getroffen.
4. Die Nichtigkeit oder
Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des
Vertrages berühren
die Gültigkeit der
übrigen
Bestimmungen nicht. Im
Falle der Nichtigkeit
oder Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
sind die
Vertragsparteien
verpflichtet, die
mangelhafte Bestimmung
durch eine solche zu
ersetzen, deren
wirtschaftlicher und
juristischer Sinn dem
der mangelhaften
Bestimmung
möglichst nahe
kommt.
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